Energieausweis 2027: Was sich für Immobilieneigentümer und Verkäufer ändert

Wer den Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung vorbereitet, benötigt in vielen Fällen einen gültigen Energieausweis. Er informiert Kaufinteressenten über die energetischen Eigenschaften des Gebäudes und liefert wichtige Angaben für die Immobilienanzeige.
Mit dem 2026 beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz werden die Vorgaben weiterentwickelt. Die neuen Energieausweisregelungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Ein bereits ausgestellter und noch gültiger Energieausweis wird dadurch grundsätzlich nicht automatisch ungültig.
Was ist neu?
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wurde 2026 in Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, umbenannt und geändert. Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet. Die neuen Vorschriften für Energieausweise gelten jedoch erst ab dem 1. Januar 2027.
Bis zum 31. Dezember 2026 werden Energieausweise noch nach den bisherigen Regelungen ausgestellt. Die Reform setzt zugleich Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie um und soll Energieausweise digitaler, einheitlicher und besser vergleichbar machen.
Was gilt ab 2027?
Neu ausgestellte Energieausweise müssen künftig digital und in einem maschinenlesbaren Format erstellt werden. Auf Wunsch ist zusätzlich eine Papierfassung erhältlich.
Die Ausweise enthalten mehr Informationen, unter anderem:
- Primär- und Endenergie des Gebäudes,
- Energieeffizienzklasse,
- betriebsbedingte Treibhausgasemissionen,
- Anteil der am Gebäude erzeugten erneuerbaren Energie,
- Energieträger für Heizung und Warmwasser,
- erweiterte Modernisierungsempfehlungen.
Verbrauchsausweise bleiben für ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Gebäude grundsätzlich möglich. Die zugrunde liegenden Verbrauchsdaten werden künftig jedoch nach einer veränderten Methode ausgewertet. Für Nichtwohngebäude ist bei einem neu benötigten Energieausweis ab 2027 grundsätzlich eine energetische Bilanzierung vorgesehen.
Ausführliche Erklärungen zu Bedarfs- und Verbrauchsausweis, Gültigkeit und Ausnahmen finden Sie in unserem Immobilienlexikon unter „Energieausweis“.
Was bedeutet das beim Immobilienverkauf?
Soll eine Immobilie verkauft werden, muss ein Energieausweis vorhanden sein, sofern kein gültiger Ausweis vorliegt und keine gesetzliche Ausnahme greift.
Der Verkäufer oder der beauftragte Immobilienmakler muss den Ausweis potenziellen Käufern spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Dies kann auch durch deutlich sichtbares Auslegen oder Aushängen erfolgen. Findet keine Besichtigung statt, muss der Interessent den Ausweis unverzüglich erhalten – spätestens, wenn er ihn anfordert. Nach dem Kaufvertragsabschluss ist der Energieausweis oder eine Kopie unverzüglich zu übergeben.
Wer die Immobilienanzeige verantwortet, muss außerdem die vorgeschriebenen Angaben aus dem Energieausweis aufnehmen. Bei ab 2027 neu ausgestellten Ausweisen gehören dazu insbesondere die Grundlage und das Ausstellungsdatum des Ausweises, der Jahres-Primärenergiebedarf, die Energieeffizienzklasse, das Baujahr und der wesentliche Energieträger der Heizung.
Für vor 2027 ausgestellte Ausweise gelten Übergangsregeln. Bei ihnen werden weiterhin die bisherigen, im Dokument enthaltenen Kennwerte verwendet.
Bleiben bestehende Energieausweise gültig?
Ja. Energieausweise gelten grundsätzlich zehn Jahre. Die Reform macht einen vorhandenen Ausweis nicht allein wegen des Jahreswechsels ungültig.
Ein neuer Ausweis kann allerdings erforderlich werden, wenn am Gebäude bestimmte umfangreiche Änderungen vorgenommen und neue energetische Berechnungen für das gesamte Gebäude durchgeführt werden. Eigentümer sollten deshalb zunächst das Ausstellungs- und Ablaufdatum prüfen, anstatt vorsorglich einen neuen Ausweis zu bestellen.
Was sollten Eigentümer jetzt vorbereiten?
Wer 2026 oder 2027 verkaufen möchte, sollte frühzeitig den vorhandenen Energieausweis, Baujahr und Gebäudeunterlagen, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Angaben zur Heizungsanlage, Heiz- und Energieabrechnungen sowie Nachweise über Fenster, Dämmung, Dach, Photovoltaik oder andere Modernisierungen zusammentragen.
Gerade bei älteren Häusern in Hamburg-Niendorf oder den Hamburger Elbvororten können Anbauten und unterschiedliche Modernisierungsphasen für die energetische Einordnung wichtig sein.
Kurze Eigentümer-Checkliste
- Ist ein Energieausweis vorhanden und noch gültig?
- Passt er zum heutigen Zustand des Gebäudes?
- Sind die notwendigen Angaben für die Anzeige verfügbar?
- Kann der Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden?
- Liegen Nachweise zu Heizung und Modernisierungen vor?
Fazit: Rechtzeitig prüfen, aber nicht übereilt handeln
Ab 2027 werden neue Energieausweise digitaler und informationsreicher. Die Grundsätze beim Verkauf bleiben jedoch bestehen: Der Ausweis muss rechtzeitig verfügbar sein, die Pflichtangaben gehören in die Immobilienanzeige und Interessenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung einsehen können.
Klimpel & Germer Immobilien prüft im Rahmen der Verkaufsvorbereitung frühzeitig, welche Unterlagen und energetischen Angaben für eine transparente Vermarktung benötigt werden. Wenn Sie einen Verkauf vorbereiten, können Sie persönlich Kontakt mit uns aufnehmen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung oder individuelle Energieberatung.
Häufige Fragen
Wird mein Energieausweis am 1. Januar 2027 ungültig?
Nein. Ein gültiger Energieausweis bleibt grundsätzlich bis zum Ablauf seiner zehnjährigen Gültigkeitsdauer verwendbar.
Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?
Spätestens bei der Besichtigung. Findet keine Besichtigung statt, muss er unverzüglich und spätestens auf Verlangen vorgelegt werden.
Muss ich bereits 2026 einen neuen Energieausweis bestellen?
Nicht allein wegen der Gesetzesänderung. Zunächst sollten Gültigkeit, Gebäudezustand und geplanter Verkaufszeitpunkt geprüft werden.
Quellen und Aktualisierungsstand
Aktualisiert am 17. September 2026.



