Wichtige Info für Immobilienbesitzer: Neue Regeln bei der Wärmepumpen-Förderung

Seit Juli gelten neue, teils strengere Spielregeln für den Heizungstausch. Wer eine Wärmepumpe plant, sollte die aktuellen Änderungen der Bundesförderung (KfW) und der Hamburger IFB auf dem Schirm haben.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • KfW-Förderung sinkt leicht: Die Grundförderung bleibt bei 30 %, aber der „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ ist im Juli von 20 % auf 16 % gesunken. Zudem fällt der Effizienzbonus (5 % für bestimmte Kältemittel) komplett weg. Die maximal anrechenbaren Kosten wurden von 30.000 auf 28.000 Euro reduziert.
  • Kombination in Hamburg: Die Hamburger IFB fördert weiterhin mit pauschal 20 % (max. 9.000 Euro). Aber Vorsicht: Wer bei der KfW Sonderboni (wie den Geschwindigkeitsbonus) nutzt, verliert den Anspruch auf das IFB-Geld. Die Kombination von KfW-Grundförderung und IFB-Zuschuss sichert Ihnen aber solide 50 % Gesamtförderung – das ist besonders für Vermieter hochinteressant.
  • Achtung, Antrags-Pause: Wegen einer Systemumstellung können zwischen dem 9. und 20. Juli vorübergehend keine neuen Förderanträge eingereicht werden. Ab dem 21. Juli geht es zu den neuen Konditionen weiter.
  • Gesetzliche Pflicht: Da Hamburgs Wärmeplanung steht, greift seit dem 1. Juli die Pflicht: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Für eine unabhängige Detailprüfung empfehlen wir Eigentümern die Beratung durch die Hamburger Energielotsen.

Bild ist mit KI generiert